Bildungsurlaub
Seit 2025 bietet die Schlei-Akademie auch Kunst-Kurse an, die für Bildungsurlaub anerkannt sind.
So kannst du deine berufliche Weiterbildung mit Kreativität verbinden und neue künstlerische Fähigkeiten entdecken.
In folgenden Kursen gibt es noch freie Plätze:
Holz-Bildhauerei
Anerkennungs-Nummer: WBG/B/37252
Was steckt in einem Stück Holz? Entdecke die Möglichkeiten des Materials, probiere eigene Ideen aus und erschaffe mit deinen Händen etwas ganz Eigenes.
Acryl-Malerei
Anerkennungs-Nummer: WBG/B/37256
Entdecke die Vielfalt der Malerei und begib dich auf eine Reise vom Realismus bis zur Abstraktion. Probiere verschiedene Stile aus und finde Schritt für Schritt deinen eigenen Zugang zur abstrakten Kunst.
Landschafts-Fotografie
Anerkennungs-Nummer: WBG/B/37250
Entdecke die Schönheit der Schlei-Region durch deine Kamera und halte besondere Momente in Schwarz-Weiß fest. Lass dich von der Natur inspirieren und finde deinen eigenen Blick auf Landschaft, Licht und Ruhe.
Eitempera Malerei
Anerkennungs-Nummer: WBG/B/37253
Wie verändern Licht und Schatten die Wirkung eines Raumes? Entdecke die besonderen Möglichkeiten der Eitempera-Malerei und experimentiere mit Farben und Pigmenten.
Drucken Experimentell
Anerkennungs-Nummer: WBG/B/37254
Entdecke die spannende Welt des Tiefdrucks und probiere verschiedene Druck-Techniken aus. Mit spielerischen Übungen und viel Raum zum Experimentieren findest du deinen eigenen kreativen Zugang.
Holz-Bildhauerei
Anerkennungs-Nummer: WBG/B/37252
Was steckt in einem Stück Holz? Entdecke die Möglichkeiten des Materials, probiere eigene Ideen aus und erschaffe mit deinen Händen etwas ganz Eigenes.
Illustration
Anerkennungs-Nummer: WBG/B/35629
Welche Figur steckt in deiner Fantasie? Entwickle deinen eigenen Charakter, experimentiere mit Farben und Formen und erwecke deine Figur mit Gefühlen, Bewegung und einer eigenen Geschichte zum Leben.
Drucken Experimentell
Anerkennungs-Nummer: WBG/B/37254
Entdecke die spannende Welt des Tiefdrucks und probiere verschiedene Druck-Techniken aus. Mit spielerischen Übungen und viel Raum zum Experimentieren findest du deinen eigenen kreativen Zugang.
Hast du Fragen?
Hier bekommst du Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Bildungs-Urlaub, auch Bildungs-Freistellung genannt, ist der gesetzliche Anspruch von Beschäftigten, an anerkannten Weiter-Bildungen teilzunehmen. In Schleswig-Holstein stehen dafür in der Regel 5 Tage pro Jahr zur Verfügung, wenn der Arbeits-Schwerpunkt im Land liegt. Während dieser Zeit wird das Arbeits-Entgelt weitergezahlt. Die Kosten für die Weiter-Bildung sowie für Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden selbst.
Hier gibt es noch mehr Infos zu den anderen Bundes-Ländern und den Länder spezifischen Gesetzen oder Vereinbarungen zum Thema Bildungs-Urlaub:
https://www.bildungsurlauber.de/anerkennung-von-bildungsurlauben/
Unser Bildungs-Urlaub ist nur im Land Schleswig-Holstein anerkannt. Wenn du in einem anderen Bundes-Land arbeitest, solltest du dort nachfragen, ob der Bildungs-Urlaub dort ebenfalls anerkannt wird.
Ja, jede*r Teilnehmende erhält von uns ein Teilnahme-Zertifikat. Dieses wird nach Ende des Kurses an dich übergeben oder als PDF per E-Mail verschickt.
Was ist eine Anerkennungs-Nummer?
Die Anerkennungs-Nummer ist eine Nummer, die ein Kurs erhält, wenn er als Bildungs-Freistellung anerkannt wurde. Mit dieser Nummer kann der Kunst-Kurs eindeutig zugeordnet werden. Sie wird zum Beispiel benötigt, wenn du Bildungs-Freistellung bei deiner Arbeits-Stelle beantragen möchtest.
Alle Beschäftigten mit Arbeits-Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Bildungs-Urlaub. Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, Beamt*innen und Richter*innen. Auch Menschen in Heim-Arbeit oder arbeit-nehmer-ähnlichen Arbeits-Verhältnissen sind eingeschlossen. Der Anspruch kann erst nach 6 Monaten im Beschäftigungs-Verhältnis genutzt werden. Diese Zeit nennt man Warte-Zeit.
Beamt*innen des Bundes sowie Soldat*innen und Zivil-Dienst-Leistende haben keinen Anspruch nach dem Weiter-Bildungs-Gesetz (WBG). Für diesen Personen-Kreis gelten Sonder-Regelungen des Bundes.
Wenn du während einer Weiter-Bildung krank wirst, bleibt dein Anspruch auf Bildungs-Urlaub bestehen. Die Tage, an denen du wegen Krankheit nicht teilnehmen konntest, zählen nicht als Bildungs-Urlaub, wenn du ein ärztliches Attest vorlegst.
Grundsätzlich haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Tage Bildungs-Urlaub pro Jahr, um an einer ein-wöchigen Weiter-Bildung teilzunehmen. Wer weniger als 5 Tage pro Woche arbeitet, erhält entsprechend weniger Tage. Wer mehr arbeitet oder im Schicht-Dienst tätig ist, kann bis zu 6 Tage Bildungs-Urlaub bekommen.








