Bildungsurlaub
Diese Kurse werden 2026 für Bildungsurlaub zertifiziert:
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Bildungs-Urlaub, auch Bildungs-Freistellung genannt, ist der gesetzliche Anspruch von Beschäftigten, an anerkannten Weiter-Bildungen teilzunehmen. In Schleswig-Holstein stehen dafür in der Regel 5 Tage pro Jahr zur Verfügung, wenn der Arbeits-Schwerpunkt im Land liegt. Während dieser Zeit wird das Arbeits-Entgelt weitergezahlt. Die Kosten für die Weiter-Bildung sowie für Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden selbst.
Unser Bildungsurlaub ist nur im Land Schleswig-Holstein anerkannt. Wenn du in einem anderen Bundesland arbeitest, solltest du dort nachfragen, ob der Bildungsurlaub dort ebenfalls anerkannt wird.
Ja, jede*r Teilnehmende erhält von uns ein Teilnahme-Zertifikat. Dieses wird als PDF per E-Mail verschickt.
Alle Beschäftigten mit Arbeits-Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Bildungs-Urlaub. Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, Beamt*innen und Beamte sowie Richter*innen. Auch Menschen in Heim-Arbeit oder arbeit-nehmer-ähnlichen Arbeits-Verhältnissen sind eingeschlossen. Der Anspruch kann erst nach 6 Monaten im Beschäftigungs-Verhältnis genutzt werden. Diese Zeit nennt man Warte-Zeit.
Beamt*innen des Bundes sowie Soldat*innen und Zivil-Dienst-Leistende haben keinen Anspruch nach dem Weiter-Bildungs-Gesetz (WBG). Für diesen Personen-Kreis gelten Sonder-Regelungen des Bundes.
Wenn du während einer Weiter-Bildung krank wirst, bleibt dein Anspruch auf Bildungs-Urlaub bestehen. Die Tage, an denen du wegen Krankheit nicht teilnehmen konntest, zählen nicht als Bildungs-Urlaub, wenn du ein ärztliches Attest vorlegst.
Grundsätzlich haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Tage Bildungs-Urlaub pro Jahr, um an einer ein-wöchigen Weiter-Bildung teilzunehmen. Wer weniger als 5 Tage pro Woche arbeitet, erhält entsprechend weniger Tage. Wer mehr arbeitet oder im Schicht-Dienst tätig ist, kann bis zu 6 Tage Bildungs-Urlaub bekommen.
