Bildungsurlaub

Diese Kurse sind 2026 für Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein zertifiziert:



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Hier bekommst du Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Bildungs-Urlaub, auch Bildungs-Freistellung genannt, ist der gesetzliche Anspruch von Beschäftigten, an anerkannten Weiter-Bildungen teilzunehmen. In Schleswig-Holstein stehen dafür in der Regel 5 Tage pro Jahr zur Verfügung, wenn der Arbeits-Schwerpunkt im Land liegt. Während dieser Zeit wird das Arbeits-Entgelt weitergezahlt. Die Kosten für die Weiter-Bildung sowie für Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden selbst.

Hier gibt es noch mehr Infos zu den anderen Bundesländern und den Länder spezifischen Gesetzen oder Vereinbarungen zum Thema Bildungsurlaug:

https://www.bildungsurlauber.de/anerkennung-von-bildungsurlauben/

Unser Bildungsurlaub ist nur im Land Schleswig-Holstein anerkannt. Wenn du in einem anderen Bundesland arbeitest, solltest du dort nachfragen, ob der Bildungsurlaub dort ebenfalls anerkannt wird.

Ja, jede*r Teilnehmende erhält von uns ein Teilnahme-Zertifikat. Dieses wird als PDF per E-Mail verschickt.

Alle Beschäftigten mit Arbeits-Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Bildungs-Urlaub. Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, Beamt*innen und Beamte sowie Richter*innen. Auch Menschen in Heim-Arbeit oder arbeit-nehmer-ähnlichen Arbeits-Verhältnissen sind eingeschlossen. Der Anspruch kann erst nach 6 Monaten im Beschäftigungs-Verhältnis genutzt werden. Diese Zeit nennt man Warte-Zeit.

Beamt*innen des Bundes sowie Soldat*innen und Zivil-Dienst-Leistende haben keinen Anspruch nach dem Weiter-Bildungs-Gesetz (WBG). Für diesen Personen-Kreis gelten Sonder-Regelungen des Bundes.

Wenn du während einer Weiter-Bildung krank wirst, bleibt dein Anspruch auf Bildungs-Urlaub bestehen. Die Tage, an denen du wegen Krankheit nicht teilnehmen konntest, zählen nicht als Bildungs-Urlaub, wenn du ein ärztliches Attest vorlegst.

Grundsätzlich haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Tage Bildungs-Urlaub pro Jahr, um an einer ein-wöchigen Weiter-Bildung teilzunehmen. Wer weniger als 5 Tage pro Woche arbeitet, erhält entsprechend weniger Tage. Wer mehr arbeitet oder im Schicht-Dienst tätig ist, kann bis zu 6 Tage Bildungs-Urlaub bekommen.

 

Alle weiteren Informationen bekommst du hier.

Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen schreib uns gerne eine E-Mail.